Verbindlicher Bestandteil dieser AGB ist unsere HAUSORDNUNG.
Wir berechnen die Übernachtung/en nach den in der nachstehenden Preisliste fixierten Beträgen. Diese finden Sie zudem auf unseren Flyern und in öffentlicher Ausschreibung beim Touristikverband "Donnersbergkreis" oder der VGV Winnweiler und weiteren Plattformen.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gestzlichen Mehrwertsteuer (MwSt).
Diese AGB gelten für das Ferien- & Gästehaus "Gisela" als auch für die Ferienwohnung "Christa"
BUCHUNGEN
1.) Mit einer Buchung in unseren o. g. Einrichtungen, welche mündlich, schriftlich, i. F. eines Faxschreibens oder aber als E-Mail erfolgen kann, schließt der Kunde einen rechtlich verbindlichen Beherbergungsvertrag mit uns ab.
2.) Der Kunde erhält unmittelbar nach seiner Buchungsanfrage eine sogenannte Buchungsbestätigung übersandt.
3.) Mit Rücksendung der Buchungsbestätigung liegt zunächst eine einseitige Willenserklärung vor. Der Interessent erhält unverzüglich bzw. zeitnah eine Rückmeldung (telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) womit der Vertrag erst als geschlossen gilt.
4.) Die o. g. Beherbergungsbetriebe halten danach die gebuchten Zimmer, Haus, Wohnung frei, wonach die/das gebuchte/n Zimmer, das Haus oder die Wohnung als belegt gilt.
5.) Kurzfristige Buchungen können auch durch mündliche Betätigung geschlossen werden.
6.) Der Buchende kann auch für weitere Personen eine Buchung vornehmen. § 13 BGB gilt entsprechend.
7.) Der Buchende gilt als Hauptvertragspartner nach § 13 BGB und haftet auch für alle weiteren benannten oder unbenannten, jedoch angemeldeten, Personen oder Gruppen.
8.) Mit Vertragsschluss (Eingang der Buchungsbestätigung) erkennt der Gast unsere AGB ohne Einschränkung an.
RESERVIERUNGEN
1.) Es besteht die Möglichkeit einer unverbindlichen Reservierung. Diese kann jederzeit von beiden Vertragsparteien kostenfrei widerrufen werden. Die unverbindliche Reservierung gilt bis sechs Monate vor Reiseantritt. Bei Unterschreitung des o.g. Zeitkorridor endet die unverbindliche Reservierung automatisch.
2.) Buchungen bedürfen der Benennung eines festen Zeitrahmens. Buchungen mit darüber hinaus offenem Zeitraum (Verlängerungen) sind vorzeitig, mindestens 8 Tage im Voraus, anzuzeigen.
3.) Eine Buchungsverlängerung bedarf ausdrücklich der schriftlichen Anfrage wie der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes.
4.) Übernachtungen im Ferien- & Gästehaus "Gisela" von weniger als 3 Nächten sind nicht möglich.
5.) Übernachtungen in der Ferienwohnung "Christa" von weniger als 2 Nächten sind nicht möglich.
6.) Übernachtungen im Gästehaus "Gisela" unterliegen keiner zeitlichen Beschränkung und stehen dem Gast auch für eine Nacht zur Verfügung.
ANREISE / ABREISE
1.) Eine Belegung ist am Anreisetag frühestens ab 16:00 Uhr möglich.
2.) Am Abreistag sind die Räumlichkeiten spätestens bis 10:00 Uhr zu übergeben.
3.) Der Betreiber behält sich vor, eine spätete Abreise als 12:00 Uhr (MEZ) mit 50 % des regulären Übernachtungspreises zu berechnen. Eine spätere Abreise als 14:00 Uhr (MEZ) wird mit 100 % des regulären Übernachtungspreises berechnet.
4.) Eine frühere Anreis als unter Punkt 1.) ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber möglich.
5.) Der Gast verpflichtet sich zur Anreise bis spätestens 22:00 Uhr. Eine Anreise nach 23:00 Uhr ist nicht mehr möglich!
BUCHUNGSRÜCKTRITT
Die Buchungsbestätigung gilt mit Rücksendung und Bestätigung durch die Beherbergungsbetriebe als vertraglich wirksam geschlossen!
Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn, wird eine Gebühr in Höhe von 5 % des regulären Buchungspreises fällig.
Bei Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn, wird eine Gebühr in Höhe von 15 % des regulären Buchungspreises fällig.
Bei Rücktitt bis 22 Tage vor Reisebeginn, wird eine Gebühr in Höhe von 25 % des regulären Buchungspreises fällig.
Bei Rücktritt ab 21 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn, wird eine Gebühr von 40 % des regulären Buchungspreises fällig.
Bei Rücktritt ab 14 Tage bis 7 Tage vor Reisbeginn, wird eine Gebühr von 60 % des regulären Buchungspreises fällig.
Bei Rücktritt ab 6 Tage vor Reisebeginn, am Tag des Reiseantritts, oder bei Nichterscheinen, wird eine Gebühr von 80 % des regulären Buchungspreises fällig.
Bei vorzeitigem Reiseabbruch ist der komplette Buchungszeitraum zu entrichten.
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung !
KOSTENBEGLEICHUNG
1.) Auf eine Anzahlung oder sonstige Vorauszahlungen wird im allgemeinen verzichtet.
2.) Die Beherbergungskosten, Serviceleistungen und sonstige Aufwendungen sind am Ende des Aufenthaltes und ohne Abzug zu begleichen.
3.) Eine Rechnungsstellung wird lediglich Firmeninhabern nach § 14 BGB i. V. mit § 13 BGB gewährt. Die Betreiber behalten sich eine etwaige Zustimmung zur Rechnungsstellung vor. Ein Anspruch auf Rechnungszustellung beteht nicht. Eine Zustimmung kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.
4.) Die Rechnungsübermittlung erfolgt im Zustellturnus von 8 Tagen.
5.) Die Rechnung wir sofort fällig. Ab 10 Tagen nach Rechnungszustellung und bei Nichtzahlung, tritt automatisch Zahlungsverzug ein.
6.) Ein etwiger Zahlungsverzug wird mit 12,5 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz berechnet. § 288 Abs. 3 und 4 BGB finden zudem ihre Anwendung.
7.) Der Schuldner erhält lediglich eine Zahlungserinnerung. Auf weitere Mahnschreiben wird ausdrücklich verzichtet. § 286 BGB findet entsprechend Anwendung.
8.) In Ausnahmefällen wird eine Vorauszahlung oder Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtbuchungskosten erhoben. Dieser Betrag ist 5 Tage vor Anreise zu begleichen.
9.) Erfolgt keine Anzahlung oder Vorausleistung unter der in Punkt 8.) benannten Frist, kann der Beherbergungsbetrieb die Unterkunft bei Anreise verweigern.
10.) Kann der Buchende die unter Punkt 8.) benannte Frist aus trifftigen Gründen nicht einhalten, ist der volle Gesamtbetrag bereits bei der Anreise zu entrichten. Ist dieses nicht möglich, kann der Beherbergungsbetrieb die Unterkunft ebenfalls verweigern.
11.) Erfolgen Unterbrechungen während des vereinbarten Aufenthaltszeitraumes (bspw. Heimreise am Wochenende), sind die Zimmer und sonstigen Räume zu räumen, damit eine uneingeschränkte Weitervermietung erfolgen kann.
12.) Möchte der Gast entgegen der unter Punkt 11.) benannten Abläufe verfahren, berechnen wir eine RESERVIERUNGS- & FREIHALTEPAUSCHALE von 20,00. - Euro pro ZImmer und Tag.
GRUNDSÄTZLICHES UND RÄUMLICHKEITEN
1.) Das Rauchen ist in allen Räumen strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen führen ausnahmslos zur sofortigen fristlosen Kündigung.
2.) An zentralen Orten in all unseren Gebäuden befinden sich spezielle, hochsensible Funkrauchmelder. Sollten diese durch Missbrauch oder Missachtung ausgelösst werden, haftet der Gast für den Missbrauch und etwaige Kosten eines möglichen Feuerwehreinsatzes.
3.) Die jeweilige Hausordnung ist grundsätzlicher Bestandteil dieser AGB.
4.) Der Gast verpflichtet sich unsere Hausordnung/en zu ordern, durchzulesen und zu beachten. Darüber hinaus erkennt er diese auch in vollem Umfang an.
5.) Alle Räume, insbesonder die Zimmer, Küche, Badezimmer, Duschen, Wellnessbereich, Fitnessraum sind in einem aufgeräumten und sauberen Zustand zu hinterlassen. Bei erhöhtem Reinigungsaufwand durch Missachtung vorbenannter Bedingungen werden dem Gast 30,00. - Euro als REINIGUNGSMEHRAUFWAND berechnet.
6.) Geräte und Einrichtungsgegenstände haben an ihrem vom Betreiber festgelegten Bestimmungsort zu verbleiben. Ausnahmen können erteilt werden, sind jedoch im Vorfeld mit dem Gastgeber abzustimmen.
7.) Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden und verpflichtet sich zur Begleichung des Wiederbeschaffungspreises. Besteht Versicherungsschutz sind der Name, Anschrift und die Versicherungsnummer dem Betreiber mitzuteilen.
8.) Im Falle eines Totalschadens verpflichtet sich der Verursacher den Differenzbetrag über den festgelegten Zeitwert der Versicherung bis zum Neuanschaffungspreis zu entrichten.
9.) Schäden sind dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen.
10.) Eine Umgestaltung der Räumlichkeiten darf nur mit Zustimmung des Betreibers vorgenommen werden.
11.) Die Benutzung von unbelegten Betten, Zimmern oder sonstigen nicht im Vertrag vermieteten Räumen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einem REINIGUNGSMEHRAUFWAND von 30,00. - Euro belegt.
12.) Beim Verlassen des Hauses, der Wohnung oder Zimmer sind die Fenster zu schließen und das Licht zu löschen. Insbesondere die Eingangstür muss beim Verlassen der Einrichtungen verschlossen werden. Bei Missachtung und möglichem Einbruch übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung für entwendetes oder zerstörtes Eigentum des Gastes.
13.) Mitgebrachte Elektrogeräte, welche dem Stromnetz angschlossen werden können, sind aus sicherheitstechnischen Gründen vor Inbetriebnahme dem Betreiber anzuzeigen. Etwaige Netzstecker sind bei Abwesenheit aus der Steckdose zu ziehen.
14.) Die vom Betreiber vorgehaltenen, zusätzlichen Geräte wie: Kühlschrank im Vorratsraum oder Gefriertruhe dürfen nicht in Eigenregie und damit ohne Zustimmung vom Betreiber in Betrieb genommen werden.
15.) Tritt eine erhebliche Verschmutzung durch Flecken oder ähnliches auf, welche sich nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln beseitigen lasssen, wird demnach eine sog. SONDERREINIGUNG erforderlich, berechnen wir für diese eine Entschädigung von mindestens 60,00. - Euro pro auftretendem Ort.
16.) Der Gast verpflichtet sich entsprechend an einer Beseitigung, wie in Punkt 15.) angezeigt, mitzuwirken. Unterlässt er seine Mitwirkungspflicht, kann der Betreiber auf Kosten des Verursachers, Gastes oder Vertragspartners weitere fachspezifische Firmen konsultieren. Die Kosten daraus und sonstiger Aufwendungen trägt der Gast, Verursacher oder Vertragspartner. Bei erfolgloser Beseitigung behalten sich die Betreiber vor, etwaigen Schadenersatz geltend zu machen.
DER GAST UND MIETER
1.) Das Haus, die Zimmer oder die Wohnung darf nur von buchenden Personen be- oder genutzt werden. Eventuelle Besuchsgäste sind im Vorfeld anzuzeigen.
2.) Sollte sich heraus stellen, dass das Haus, die Zimmer oder die Wohnung von mehr als den in der Buchungsbestätigung vereinbahrten Personen bewohnt wird oder wurde, wird je nach Belegungsort (EZ/DZ/Couch etc.) die Einzelzimmerbelegung oder Doppelzimmerbelegung nach unseren gültigen Preisen angerechnet. Hinzu erheben wir eine AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG von 30,00. - Euro. Darüber hinaus behält sich der Betreiber vor den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
3.) Eine Untervermietung wird ausdrücklich nicht akzeptiert.
4.) Eine Tierhaltung oder Beherbergung solcher ist nicht möglich.
5.) Der Mieter oder Gast kann den Vermieter oder Betreiber nur an dessen Wohnsitz verklagen. Zuständig ist das Amtsgericht Rockenhausen.
6.) Mögliche Mängel in den Räumlichkeiten sind vom Gast unverzüglich anzuzeigen, damit eine Beseitigung erfolgen kann. Ein verspäteter Vortrag geht nicht zu Lasten des Betreibers.
DER GASTGEBER UND VERMIETER
1.) Bei wiederholten Verstößen oder ignorierten mündlichen wie schriftlichen Hinweisen auf unsere HAUSORDNUNG oder AGB ist der Vermieter berechtigt den Beherbergungsvertrag und damit das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
2.) Ein etwaiger Rechtsanspruch auf Entschädigung oder Rückzahlung aus den in Punkt 1.) genannten Gründen besteht nicht.
3.) Angezeigte Mängel werden vom Betreiber umgehend beseitigt.
ALLGEMEINES / SONSTIGES
1.) Sollte einer oder mehrere der in dieser AGB fixierten Punkte rechtswidrig und damit unwirksam sein, bleiben alle weiteren Punkte davon unberührt.
2.) Der Gast und Mieter erkennt bereits mit Buchungseingang unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung/en und spezielle Hinweise durch Aushänge in den Räume, insbesondere mit Bezug, ausnahmslos an.
Die Geschäftsführung (Letzte Aktualisierung:Juni 2018)
Heribert Bauer
Ferien- & Gästehaus "Gisela"und Ferienwohnung "Christa"